
Das Projekt "Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW): Entwicklung von Schutzkonzepten" stärkt den Kinderschutz im Freizeitbereich mit besonderem Fokus auf Vereine und Jugendverbände. Ziel ist es, durch Schutzkonzepte Kinderschutz hier nachhaltig zu verankern und Organisationen bei deren Entwicklung und Umsetzung professionell zu begleiten.
Das Förderprogramm ist Teil des Projektes und umfasst folgende Schwerpunkte:
„Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0“ ist die zweite Förderphase dieses Programms. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Masterplan Kinderschutz durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Laufzeit: 13.05.2026 bis 29.02.2028
Es stehen zwei Förderwege mit unterschiedlichen Zielsetzungen zur Verfügung:
Ein Schutzkonzept trägt zum Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen bei.
Es wirkt auf drei Ebenen:
Durch ein gelebtes Schutzkonzept werden Sie nicht nur in die Lage versetzt, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen vor Ort besser zu schützen. Sie sind auch kompetente Ansprechpartner*innen, wenn junge Menschen andernorts Gewalt erlebt haben oder erleben. Schutzkonzepte leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte.
Ein Schutzkonzept umfasst alle präventiven Maßnahmen in Organisationen, Vereinen, Verbänden und Institutionen zur Stärkung des Kinderschutzes.
Für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist erfahrungsgemäß ein Zeitraum von 1,5 bis 5 Jahre anzusetzen, abhängig von der Größe des Trägers und den zeitlichen sowie personellen Ressourcen der Beteiligten.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden ausschließlich Schutzkonzeptentwicklungen gefördert, die sich an den Mindeststandards und Handlungsempfehlungen des Landes Baden-Württemberg (Qualitätskriterien) orientieren.
Die externe professionelle Beratung – und somit der Blick von außen – ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen aus Baden-Württemberg, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich bereithalten und ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und implementieren möchten:
Nicht antragsberechtigt sind:
Gefördert wird die Entwicklung und Implementierung eines individuellen Schutzkonzeptes mit qualifizierter externer Schutzkonzeptberatung. Dabei sind die Qualitätskriterien für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden zu beachten.
Wenn ein vollständiges Schutzkonzept im Förderzeitraum noch nicht umgesetzt werden kann, ist auch ein Schutzkonzept förderfähig, das sich an den zentralen Bausteinen der landesweiten Qualitätskriterien zum Kinderschutz orientiert. Diese bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau zu einem vollständigen Schutzkonzept:
Verpflichtend ist in jedem Fall die Durchführung einer Risiko- und Potenzialanalyse. Es wird dringend empfohlen, diese zu Beginn des Prozesses einzuplanen.
Nicht gefördert werden können reine Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, etwa von Teams oder Vereinsmitgliedern.
Externe beratende Personen, die im Rahmen des Förderprogramms tätig werden wollen, benötigen mindestens einen der folgenden Qualifikationsnachweise:
Die Nachweise müssen über das Formular "Selbstauskunft Schutzkonzeptberater*in" eingereicht werden.
Die beratenden Personen müssen sich bei der Arbeit an geförderten Schutzkonzepten an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg orientieren und die entsprechende Erklärung hierzu abgegeben haben.
Auch im aktuellen Förderzeitraum sind Schutzkonzept-Werkstätten förderfähig.In Werkstätten entwickeln mehrere Organisationen parallel ihre Schutzkonzepte unter externer Begleitung durch eine beratende Person. Neben der fachlichen Beratung profitieren die Teilnehmenden vom strukturierten Austausch und gegenseitiger Unterstützung, z. B. durch Hospitationen.
Jede Organisation stellt einen eigenen Antrag. In der Regel wird die Durchführung einer Schutzkonzept-Werkstatt in geeigneten Fällen von den Schutzkonzeptberatenden vorgeschlagen. Die Bewilligung erfolgt ebenfalls in 6-Monatsabschnitten. Weitere Informationen zu den Schutzkonzept-Werkstätten.
Die Förderung soll es den verschiedenen Trägern ermöglichen, individuell passende Strukturen aufzubauen, um die Bedürfnisse ihrer jeweiligen Mitglieder im Kinderschutz möglichst passgenau bedienen zu können.
Antragsberechtigt sind Dach- und Fachverbände sowie vergleichbare Zusammenschlüsse und übergeordnete Trägerorganisationen in Baden-Württemberg mit einer größeren Anzahl an Mitgliedern, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich bereithalten, z. B.:
Finanziert wird der Aufbau tragfähiger und langfristig wirkender Strukturen, um Kinderschutz innerhalb dieser Träger zu verankern. Diese Strukturen unterstützen und erleichtern die Schutzkonzeptentwicklung der Mitglieder, sensibilisieren sie und stärken sie mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand.
In der Antragstellung sind Angaben zu machen:
Die konkreten Ziele für die verbandlichen Strukturen sind darzulegen und der daraus resultierende Nutzen für die Mitgliedsorganisationen ist zu begründen.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Formular „Antrag D“ im Downloadbereich.
Weitere strukturstärkende Maßnahmen können im Antrag dargestellt werden.
Die Bewilligung ist personen- und stellenunabhängig. Nicht förderfähig sind Arbeitsplatzeinrichtungen.
Zum Ende der Förderung ist ein Verwendungsnachweis nach Nr. 6 ANBest-P vorzulegen. Dieser besteht aus einem Abschlussbericht über die umgesetzten Maßnahmen und die daraus resultierenden Vorteile für die Mitgliedsorganisationen (Sachbericht) und einem zahlenmäßigen Nachweis, welcher eine detaillierte Abrechnung über die Verwendung der Fördermittel nebst Belegen enthält.
Die geförderten Organisationen erklären ihre Bereitschaft, die von ihnen durchgeführten Maßnahmen in geeigneter Weise, bspw. auf ihrer Website, zu veröffentlichen. Auf Anfrage stellen die Förderempfänger dem Fördergeber entsprechende durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. wird sog. Best-Practice-Beispiele einer Fachöffentlichkeit vorstellen und diese zur Weiterentwicklung der Förderung verwenden.
Bitte laden Sie die Formulare herunter und nutzen Sie zum Ausfüllen den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
Ausschreibung – Förderprogramm 2.0 2026
Antrag C – Finanzierung einer externen Begleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung
Ziel des Förderprogramms ist es, den Kinderschutz im Freizeitbereich, insbesondere in Vereinen und Jugendverbänden zu entwickeln und zu stärken.
Zum einen sollen die einzelnen Einrichtungen dabei unterstützt werden, mit qualifizierter Beratung ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln und zu implementieren. Für eine externe professionelle Beratung mangelt es oft an finanziellen Mitteln. Hier bietet das Förderprogamm Unterstützung.
Zum anderen sollen die entsprechenden Dach- und Fachverbände sowie vergleichbare Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihre Mitglieder fachgerecht bei den Themen des Kinderschutzes unterstützen zu können. Soweit hierfür tragfähige und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden sollen, kann die Finanzierung solcher Maßnahmen über das Förderprogamm erfolgen.
Antrag C: Finanzierung einer professionellen externen Beratung bei der Schutzkonzeptentwicklung
Sie sind ein Verein, Jugendverband, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder privater Dienstleister (z.B. Musikschulen). Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und wollen bei sich ein individuelles Schutzkonzept erarbeiten und implementieren? Dann können Sie sich mit Antrag C für die Übernahme der Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung bewerben.
Auch Kommunen, die für ihre Angebote für Kinder und Jugendliche Schutzkonzepte erarbeiten wollen, können Förderungen beantragen. Ebenso förderfähig sind kommunale Schutzkonzepte sowie Schutzkonzeptentwicklungen für Jugendämter selbst.
Antrag D: Finanzierung von Maßnahmen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes in Dach- und Fachverbänden
Sie sind ein Dach- oder Fachverband, ein Jugendring oder eine vergleichbare Einrichtung mit einer größeren Anzahl von Mitgliedern und möchten tragfähige und langfristige Strukturen entwickeln, um den Kinderschutz in Ihrer Institution nachhaltig zu verankern und Ihre Mitglieder in Fragen des Kinderschutzes und bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen zu können? Dann können Sie sich mit Antrag D für die Übernahme der Kosten für konkrete Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens bewerben.
Ein*e externe*r Schutzkonzeptberater*in hilft bei der Aufdeckung von „blinden Flecken“ und bei der Analyse der eigenen Strukturen. Um eine Neutralität zu gewährleisten und den Blick von außen abzubilden ist es wichtig, dass der*die Schutzkonzeptberater*in nicht in die Organisation involviert ist (z.B. Mitglied, Vorstand, Trainer*in, ehren- und hauptamtlich Tätige). Als Dachorganisation können Sie Ihre Mitgliedsorganisationen begleiten, wenn Sie die oben genannten Punkte erfüllen.
Eine Liste mit qualifizierten Schutzkonzeptberatenden stellen wir hier auf unserer Website zur Verfügung. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Außerdem können Sie sich an Ihre Kommune, Ihren Dachverband sowie an Beratungsstellen vor Ort wenden.
Schutzkonzeptberatungen werden auch von vielen Beratungsstellen angeboten, die nicht in unserer Karte gelistet sind. Sie sind bei der Beauftragung weder an den Landkreis, noch an das Bundesland gebunden.
Schutzkonzeptberatende benötigen folgende Nachweise:
Entweder
oder
oder
„Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a und § 8b SGB VIII und (Mit-) Beratung bei mindestens zwei Schutzkonzeptentwicklungen
Erklärung zu den Qualitätskriterien
Schutzkonzeptberatende, die im Rahmen des Förderprogramms tätig werden wollen, müssen sich bei der Beratung an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württember orientieren. Hierzu muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Im Rahmen des Förderprogramms können Schulen und Einrichtungen, die eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII benötigen, wie z.B. Kitas, Kindergärten, (teil-)stationäre und ambulante Jugendhilfeeinrichtungen nicht gefördert werden..
Antrag C: Nicht gefördert werden einzelne Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, etwa von Teams oder Vereinsmitgliedern. Einzelne Veranstaltungen, z.B. Informationsveranstaltungen können ebenfalls nicht gefördert werden.
Antrag D: Nicht förderfähig sind Arbeitsplatzeinrichtungen. Auch reine Stellenaufstockungen werden nicht gefördert.
Für beide Antragsarten kann man sich unbürokratisch über die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten interaktiven Antragsformulare bewerben. Diese können auch ausgedruckt werden.
Für Träger, die im Rahmen von Antrag C ein Schutzkonzept entwicklen möchten, ist es erforderlich, das Vorhaben mit dem Dachverband und / oder der Kommune (dem zuständigen Jugendamt bzw. Landratsamt) abzustimmen, um Transparenz zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Da die Vereinbarungen mit den Jugendämtern und damit auch die Anforderungen an Schutzkonzepte von Landkreis zu Landkreis variieren, sollten die (örtlich) jeweils geltenden Anforderungen an ein Schutzkonzept vorher mit diesen Stellen abgeklärt werden.
Schutzkonzepte tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt zu schützen und damit zur Verwirklichung ihrer Schutzrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Schutzkonzepte wirken jedoch noch viel breiter, indem sie auch die Kinderrechte auf Beteiligung und Mitbestimmung erfassen. Ein von allen gelebtes Schutzkonzept stärkt und ermutigt Kinder und Jugendliche, sich bei Übergriffen Hilfe zu holen. Schutzkonzepte leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte und stärken somit ganz wesentlich den Kinderschutz.
Laufende Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0“. Alle hier aufgeführten Förderempfänger (Antragsform C) sind an einem Austausch im Sinne eines Netzwerkes interessiert.“
In den dunkel markierten Bereichen auf der Karte sind frühere und aktuelle Förderempfänger hinterlegt, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.