
Gewalt gegen Kinder ist kein Randphänomen – sie kann überall auftreten, wo Kinder leben, betreut, gefördert oder begleitet werden. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, Kinder vor Gewalt zu schützen und ihre Beteiligungs- und Förderrechte zu sichern. Schutzkonzepte sind ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Kinderrechte.
Schutzkonzepte bieten Orientierung durch Handlungsleitlinien, legen präventive Maßnahmen fest und fördern eine gemeinsame Haltung aller im Verein tätigen Personen. Kinderschutz ist insbesondere eine Vorstands- und Leitungsaufgabe und muss im Alltag von allen Beteiligten gelebt werden. Nur so können Kinder wirksam vor Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen geschützt werden.
Ein wirksames Schutzkonzept schafft Räume für Gespräche über Nähe und Distanz, gemeinsame Verantwortung, Fehlerfreundlichkeit und eine offene Sprache über mögliche Gefährdungen. Es stärkt Kinder und Jugendliche, sich anvertrauen zu können.
Die Implementierung eines Schutzkonzeptes ist ein kontinuierlicher Organisationsentwicklungsprozess: Schutzkonzepte werden regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und in den individuellen Strukturen des Vereins verankert.
Die Qualitätskriterien sind in Mindeststandards und Handlungsempfehlungen aufgegliedert. Ziel ist es, vor allem kleinere und ehrenamtlich geführte Vereine nicht mit zu hohen Standards zu überfordern und zusätzlich durch Handlungsempfehlungen die Grundlage für eine Weiterentwicklung der Schutzkonzepte in Vereinen und Verbänden zu schaffen.
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (2025) fordert präventive Maßnahmen wie die Einführung von Schutzkonzepten in Organisationen, Einrichtungen und digitalen Diensten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Die Qualitätskriterien bieten hierfür eine landesweit einheitliche Orientierung, die die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Städte mit eigenem Jugendamt sowie Landkreise) bei Vereinbarungen zum Kinderschutz mit örtlichen Vereinen nutzen können.
Zur Entlastung von Kommunen, Dach- und Fachverbänden, Kirchengemeinden, Vereinen und Jugendverbänden dienen die Qualitätskriterien als Orientierung. Die genannten Akteure können eine Erklärung zur Orientierung abgeben, mit der sie sich zu den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg bekennen – ohne dass dadurch zusätzliche Bürokratie oder ein Auftrag zur Überprüfung entsteht.
b. Qualifikation von Schutzkonzeptberater*innen
Empfohlen werden u. a.:
c. Vollständigkeit des Konzeptes
Alle Bausteine zusammen bilden das Schutzkonzept – erst im Zusammenspiel entsteht Wirksamkeit.
d. Vorlagen mit Augenmaß nutzen
Vorlagen dienen als Beispiele und Orientierung, dürfen aber nicht einfach kopiert werden. Die Handschrift und Besonderheiten des Vereins muss erkennbar bleiben, damit das Konzept im Alltag angenommen wird.
e. Dauer der Schutzkonzeptentwicklung
Je nach Größe, Struktur und Vorerfahrungen dauert der Prozess zwischen 20 und 100 Stunden über ein bis zwei Jahre.
f. Zuständigkeit im Verein
Die Verantwortung für das Schutzkonzept wird an eine Funktion, nicht an eine einzelne Person gebunden – damit das Thema bei personellen Wechseln nicht verloren geht.
Alle Akteure können die Erklärung auf ihrer Website publik machen mit Logo und folgendem Satz:
Für Vereine / Jugendverbände / Kirchengemeinden:
„Wir orientieren uns an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg zur Entwicklung und Umsetzung unseres Schutzkonzeptes.“
Für öffentliche Träger der Jugendhilfe:
„Wir empfehlen allen unseren Vereinen und Verbänden mit Angeboten für Kinder- und Jugendliche die Entwicklung eines Schutzkonzeptes orientiert an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg.“
Für Dach- und Fachverbände und Landeskirchen:
„Wir orientieren uns bei der Entwicklung, Implementierung und regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Schutzkonzepte sowie bei der Unterstützung unserer angeschlossenen Strukturen an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg.“
Die Erklärung erfolgt ohne externe Überprüfung des Schutzkonzeptes.
Bausteine eines Schutzkonzeptes (Kurzfassung)
Verhaltenskodex: Verschriftlicht Haltungen und Grenzen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitenden; macht klar, dass Gewalt nicht toleriert wird. Sollte für unterschiedliche Angebote mit unterschiedlichen Risiken angepasst werden.
Personalverantwortung: Regelt Einführung in das Schutzkonzept, Abläufe der Einsicht in Führungszeugnisse, Selbstverpflichtungen und Informationspflichten.
Beschwerdeverfahren: Ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitenden, Kritik und Beschwerden sicher und wirksam zu äußern.
Handlungsleitfäden: Beschreiben klare Abläufe und Zuständigkeiten bei Verdachts- oder Gefährdungsfällen.
Kooperationen: Benennen relevante Netzwerkpartner, Zuständigkeiten und Inhalte der Zusammenarbeit.
Fortbildungen: Festschreiben von Häufigkeit, Inhalten und Zielgruppen von Schulungen zu Kinderschutz und Gewaltprävention.
Prävention: Stärkt Kinder und Jugendliche durch altersgerechte Formate zu Rechten, Schutzfaktoren und Selbstwirksamkeit.
Partizipation: Ermöglicht Mitgestaltung, fördert Vertrauen und erleichtert das Ansprechen von Problemen.
Leitbild: Falls vorhanden, muss es den Kinderschutz ausdrücklich enthalten. Ansonsten Hinweis an geeigneter Stelle, dass sich der Verein dem Kinderschutz verpflichtet hat (z.B. Website).
Risiko- und Potenzialanalyse (Kurzfassung)
Die Risiko- und Potenzialanalyse dient der systematischen Erfassung von Strukturen, Kommunikationswegen und gelebten Praxis im Verein. Erfasst werden bestehende Präventionsmaßnahmen, strukturelle Risiken und notwendige Entwicklungen.
Typische Elemente: Hospitationen, Sichtung interner Dokumente, Gespräche und Befragungen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Trainer*innen, Kinder, Jugendliche, Eltern), Analyse von Abläufen und Strukturen
Die Analyse ist das Fundament, auf dem alle weiteren Bausteine aufbauen.
Die Qualitätskriterien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Teilnehmenden des Runden Tisches „Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW)“ erarbeitet. Vertreten waren Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg, der Paritätische Baden-Württemberg, Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche, Landesjugendring Baden-Württemberg, Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, pro familia Baden-Württemberg, Stabsstelle Prävention Kinder- und Jugendschutz der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Danke an alle, die bei der Entwicklung der Qualitätskriterien mitgewirkt haben. Die Kriterien werden als dynamischer Prozess verstanden und kontinuierlich weiterentwickelt.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Würrtemberg
roth@kinderschutzbund-bw.de
0711 / 242818
Stand Februar 2026
Vereine, Jugendverbände und Kirchengemeinden, öffentliche Träger der Jugendhilfe, Dach- und Fachverbände sowie Landeskirchen, die sich an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg orientieren, können hier die Erklärung in Form eines Logos zur Verwendung auf ihrer Website oder in ihrem Schutzkonzept anfordern.