
Voraussichtlich ab April 2026 gibt es eine Neuauflage des Förderprogramms, das aus Mitteln des Masterplan Kinderschutz des Landes Baden-Württemberg finanziert wird. Im Rahmen des Förderprogramms können u.a. Vereine und Verbände Mittel beantragen, um eine externe Begleitung bei der Entwicklung eines individuellen Schutzkonzeptes in Anspruch zu nehmen.
Derzeit werden die Grundlagen für die neue Förderung noch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration abgestimmt. Alles Wissenswerte zum neuen Förderprogramm und zur Antragstellung werden wir hier veröffentlichen. Gerne können Sie sich auch jetzt schon zum Newsletter anmelden, um keine Informationen zu verpassen.
Ziel ist es, dass in allen Einrichtungen in Baden-Württemberg, die Kinder und Jugendliche fördern, betreuen, begleiten und bilden, individuelle Schutzkonzepte entwickelt, implementiert und gelebt werden. Für eine externe professionelle Beratung mangelt es oft an finanziellen Mitteln.
Dem will das Förderprogramm entgegenwirken.
Ein*e externe*r Schutzkonzeptberater*in hilft bei der Aufdeckung von „blinden Flecken“ und bei der Analyse der eigenen Strukturen. Um eine Neutralität zu gewährleisten und den Blick von außen abzubilden ist es wichtig, dass der*die Schutzkonzeptberater*in nicht in die Organisation involviert ist (z.B. Mitglied, Vorstand, Trainer*in, ehren- und hauptamtlich Tätige). Als Dachorganisation können Sie Ihre Mitgliedsorganisationen begleiten, wenn Sie die oben genannten Punkte erfüllen.
Eine Liste mit qualifizierten Schutzkonzeptberater*innen stellen wir hier auf unserer Website zur Verfügung. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Außerdem können Sie sich an Ihre Kommune, Ihren Dachverband sowie an Beratungsstellen vor Ort wenden.
Schutzkonzeptberatungen werden auch von vielen Beratungsstellen angeboten, die nicht in unserer Karte gelistet sind. Sie sind bei der Beauftragung weder an den Landkreis, noch an das Bundesland gebunden.
Schutzkonzeptberater*innen benötigen folgende Nachweise:
Entweder
oder
oder
„Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a und § 8b SGB VIII und (Mit-) Beratung bei mindestens zwei Schutzkonzeptentwicklungen
Schutzkonzepte tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt zu schützen und damit zur Verwirklichung ihrer Schutzrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Schutzkonzepte wirken jedoch noch viel breiter, indem sie auch die Kinderrechte auf Beteiligung und Mitbestimmung erfassen. Ein von allen gelebtes Schutzkonzept stärkt und ermutigt Kinder und Jugendliche, sich bei Übergriffen Hilfe zu holen. Schutzkonzepte leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte und stärken somit ganz wesentlich den Kinderschutz.
Laufende Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“. Alle hier aufgeführten Förderempfänger (Antragsformen A) sind an einem Austausch im Sinne eines Netzwerkes interessiert.“
In den dunkel markierten Bereichen auf der Karte sind Förderempfänger hinterlegt, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.